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Präsident
Der Präsident des Bundesfinanzhofs steht an der Spitze des Gerichts.
Als Dienstvorgesetzter übt er die Dienstaufsicht über die beim Bundesfinanzhof tätigen Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamten und Tarifbeschäftigten aus.
Als Richter führt er den Vorsitz in einem Fachsenat. Kraft Gesetzes ist er zudem Vorsitzender im Großen Senat des Bundesfinanzhofs.
Ebenfalls kraft Gesetzes führt der Präsident den Vorsitz im Präsidium des Gerichtshofs. Das Präsidium, ein eigenständiges zentrales Organ richterlicher Selbstverwaltung, ist in erster Linie für die Verteilung der Dienstgeschäfte der Richterinnen und Richter verantwortlich.
Schließlich ist der Präsident Vorsitzender des Präsidialrats, einem Vertretungsorgan für die Beteiligung bei der Ernennung der Richterinnen und Richter.
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Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff Präsident des Bundesfinanzhofs Geboren am 25.11.1954 in Langenfeld/Rheinland Studium der Rechtswissenschaften in Münster Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg 1984 – 1987 Eintritt in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Finanzgericht Düsseldorf) 1987 Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht 1987 – 1991 Referatsleiter im Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern 1992 Richter und später Vorsitzender Richter am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern 1991 – 1996 (zugleich im 2. Hauptamt) Richter am Oberverwaltungs- Richter am Bundesfinanzhof 1997 - 2000 Richter des Bundesverfassungsgerichts 2001 – 2011 Präsident des Bundesfinanzhofs seit 31. Oktober 2011 Ehrendoktor der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Honorarprofessor an der Eberhard Karls Universität Tübingen seit 2007 Mitherausgeber eines Großkommentars zum EStG Vorsitzender des Präsidiums der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats der Berliner Steuergespräche |