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Vizepräsident
Der Vizepräsident ist der ständige Vertreter des Präsidenten. Er unterstützt den Präsidenten in der Wahrnehmung seiner Verwaltungsaufgaben und ist wie der Präsident als Richter Vorsitzender eines Fachsenats.
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Hermann-Ulrich Viskorf Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Tübingen Rechtsanwalt in Münster und OLG-Anwalt in Hamm 1977 - 1980 Richter am Finanzgericht Münster 1980 - 1991 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am BFH 1987 - 1989 Richter am Bundesfinanzhof seit 1991; Zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen; Mitautor im „Boruttau“, GrEStG und im Viskorf/Knobel/Schuck, ErbStG/BewG Mitherausgeber der ZEV und geschäftsführender Herausgeber der BFH/NV Vorstandsmitglied des Münchner Unternehmenssteuerforum e.V. |