Organisatorische Hinweise für die beiden mündlichen Verhandlungen des VI. Senats zur "Pendlerpauschale" am 10. Januar 2008


Am Donnerstag, dem 10. Januar 2008 finden zur Kürzung der Entfernungspauschale ab 1. Januar 2007 zwei mündliche Verhandlungen statt. In der Sache VI R 17/07 beginnt die Verhandlung um 9:15 Uhr, in der Sache VI R 27/07 um 10:45 Uhr.

Der Vorsitzende des VI. Senats hat für den Ablauf der Verhandlungen Folgendes geregelt:

Allgemeines

1. Die Verhandlungen finden im Bundesfinanzhof, Ismaninger Straße 109, 81675 München, Sitzungssaal I. Stock, Zimmer Nr. 113 statt. Für Zuhörer stehen in dem Saal insgesamt maximal 60 Plätze zur Verfügung.

2. Aus Sicherheitsgründen haben sich an diesem Tag Zuhörer bei jedem Betreten des Bundesfinanzhofs durch Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) auszuweisen.

3. Einlass in den Sitzungssaal wird ab 8:30 Uhr gewährt; es wird gebeten, rechtzeitig zu erscheinen, um einen pünktlichen Beginn der mündlichen Verhandlung zu gewährleisten. Maßgebend für die Reihenfolge des Einlasses ist allein die tatsächliche Reihenfolge, in der die Zuhörer an der Einlasstür erscheinen und zwar jeder für sich allein - eine Reservierung für weitere Personen ist nicht zulässig.

4. Während der Sitzung sind Mobiltelefone auszuschalten. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen während der Verhandlung sind untersagt.

5. In der Umgebung des Bundesfinanzhofs bestehen nur sehr eingeschränkte Parkmöglichkeiten; es empfiehlt sich daher, öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zur unmittelbaren Anreise zu benutzen. Der Bundesfinanzhof ist mit der Trambahn Linie 18 zu erreichen (Haltestelle: Bundesfinanzhof).

6. In der Regel macht der Bundesfinanzhof von der Möglichkeit des § 104 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO - Gebrauch, Urteile nach mündlicher Verhandlung nicht zu verkünden sondern schriftlich zuzustellen.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten die Öffentlichkeit auszuschließen ist (§ 52 FGO).

Presse

1. Akkreditierungen

Alle Medienvertreter werden gebeten, sich schriftlich bis zum Montag, 7. Januar 2008, bei der Pressestelle des Bundesfinanzhofs zu akkreditieren (Fax-Nr.: 089/9231-329 oder per E-Mail: pressestelle@bfh.bund.de). Es werden höchstens 15 akkreditierte Pressevertreter zugelassen. Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen. Akkreditierungsgesuche, die nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Antragsteller werden gebeten, vor Ablauf der Akkreditierungsfrist eine beidseitige Kopie des Presseausweises beizufügen.

2. Foto- und Fernsehaufnahmen

a) Für Film- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender) als "Poolführer" zugelassen. Die Auswahl des Poolführers bleibt den Fernsehsendern überlassen. Die Poolführer verpflichten sich, die Aufnahmen Konkurrenzunternehmen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Ein Sender, der die entsprechenden technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nicht Poolführer werden. Der Pressestelle des Bundesfinanzhofs sind die Poolführer für die Fernsehanstalten bis zum Montag, 7. Januar 2008, schriftlich mitzuteilen. Auch insoweit werden nur fristgemäße Anmeldungen berücksichtigt.

b) Foto-, Fernseh- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal sind nach Aufforderung durch den Vorsitzenden einzustellen; die jeweiligen Kamerateams und Fotografen haben den Saal unaufgefordert zu verlassen, soweit sie nicht im Übrigen als Medienvertreter akkreditiert sind.

3. Interviews oder interviewähnliche Gespräche, insbesondere mit den Verfahrensbeteiligten, sind innerhalb des Sitzungssaals untersagt.