EStG § 4 Abs 4a ; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 ; GG Art 3 Abs 1 ; GG Art 20 Abs 3
Verstößt die typisierte Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen mit 6 % der Überentnahmen angesichts des strukturellen Niedrigzinsniveaus gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und das Übermaßverbot?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 22.03.2022, Zurückverweisung