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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren I R 39/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2021

AStG § 6 Abs 6 S 1 ; AStG § 6 Abs 5 S 4 Nr 1 ; AStG § 6 Abs 1 ; AO § 175 Abs 1 S 2 ; AEUV Art 49 ; AEUV Art 267 ; EStG § 17 Abs 2

Berücksichtigung der Wertminderung gemäß § 6 Abs. 6 AStG durch Verlustfestsetzung im Zuzugsstaat

Setzt eine rückwirkende Korrektur des fiktiven Veräußerungsgewinns gemäß § 6 Abs. 6 AStG i.V.m. § 175 AO wegen Eintritts einer Anteilswertminderung nach Wegzug voraus, dass der Steuerpflichtige die Verlustberücksichtigung im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung im Zuzugsstaat erfolgslos beantragt hat?

Ist eine Verlustberücksichtigung im Zuzugsstaat gemäß § 6 Abs. 6 AStG bereits dann gegeben, wenn der Zuzugsstaat - mangels ausgleichsfähiger/verrechenbarer weiterer Einkünfte - lediglich eine Verlustfeststellung vornimmt?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 17.09.2020 (5 K 3356/17 E)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 26.07.2023, durcherkannt

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