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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren III R 37/20

Aufnahme in die Datenbank am 18.12.2020

UmwStG § 4 Abs 6 S 6 ; UmwStG § 4 Abs 5 S 2 ; UmwStG § 4 Abs 4 S 1 ; EStG § 20 Abs 1 Nr 1 ; UmwStG § 5 Abs 1 ; GG Art 3 Abs 1 ; EStG § 6a

1. Ist ein aus der Verschmelzung resultierender Übernahmeverlustbetrag nach § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 UmwStG auch für Anteile anzuwenden, die in einem Betriebsvermögen gehalten werden?

2. Kommt es durch die Erfassung der offenen Rücklagen (Pensionsrückstellung) als Bezüge i.S. des § 7 UmwStG und der Berücksichtigung des Übernahmeergebnisses i.S. des § 4 UmwStG zu einer Doppelbesteuerung? Ist der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 sowie des § 7 UmwStG teleologisch zu reduzieren?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil vom 28.05.2020 (1 K 148/18)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 17.08.2023, unbegründet

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