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Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren III R 43/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2020

EStG § 62 ; EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a ; EStG § 63 Abs 1 S 2

1. Ist § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG so auszulegen, dass eine auf die Ausbildung gerichtete Maßnahme tatsächlich durchzuführen ist?

2. Führt eine Unterbrechung der Ausbildung aufgrund einer unfallbedingten und nicht lediglich auf absehbare Zeit ("zeitweise") attestierte Erkrankung zur Versagung des Kindergeldanspruches? Liegt hierbei eine nicht nur vorübergehende Hinderung aus objektiven Gründen vor?

3. Sind die Regelungen der Verwaltungsanweisung (DA-KG) für die Entscheidungen der Familienkasse verbindlich?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 01.07.2020 (11 K 1832/19 Kg)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 15.12.2021, Zurückverweisung

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