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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
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BFH Anhängiges Verfahren III R 49/20

Aufnahme in die Datenbank am 18.12.2020

GewStG § 9 Nr 1 S 2 ; AO § 193 ; GewStG § 9 Nr 1 S 4 ; GewStG § 2 Abs 2

1. Stellen entgeltliche Reinigungsleistungen an die Gesellschafterin einer GmbH schädliche eigenständige Nebentätigkeiten oder die unschädliche ausschließliche Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes dar? Konnte bei der Beauftragung der Reinigungsarbeiten davon ausgegangen werden, dass die Gesellschafterin in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin gehandelt hat?

2. Liegt nach bewertungsrechtlichen Vorschriften darüber hinaus ein Wohnungsbau (Mietwohngrundstück) vor, so dass § 9 Nr. 1 Sätze 2 und 4 GewStG Anwendung finden?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 07.07.2020 (8 K 8320/17)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 23.03.2023, unbegründet

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