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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren III R 59/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2021

GewStG § 8 Nr 1 Buchst e ; HGB § 247 Abs 2 ; BGB § 535 ; AO § 12 S 1

Kann ein auf die Erbringung von "Nur-Übernachtungsleistungen" in Form von Ferienhausaufenthalten reduziertes Leistungsangebot eines Reiseveranstalters dazu führen, dass von den Rechtsgrundsätzen des Senatsurteils vom 25.07.2019 - III R 22/16 abzuweichen ist, mit der Folge, dass ein dem Reiseveranstalter von Seiten eines Dritten zur Nutzungsüberlassung an Reisende zur Verfügung gestelltes Wirtschaftsgut --eine Ferienimmobilie-- als Wirtschaftsgut des Anlagevermögens im Sinne des § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG zu qualifizieren ist?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 24.09.2020 (3 K 2762/19)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 17.08.2023, unbegründet

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