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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren IV R 19/20

Aufnahme in die Datenbank am 18.09.2020

EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 ; EStG § 20 Abs 1 Nr 4 ; EStG § 4 Abs 4 ; EStG § 12 Nr 2

Liegt eine mitunternehmerische Beteiligung vor, wenn dem an einer Personengesellschaft (KG) still beteiligten Gesellschafter Vetorechte hinsichtlich der Aufnahme weiterer Gesellschafter in die KG, der Übernahme von Bürgschaften und der Veräußerung des Unternehmens der KG oder wesentlicher Teile davon zusteht und er an einem etwaigen Veräußerungsgewinn überproportional partizipiert? Hat -bei Annahme einer typisch stillen Beteiligung- eine Angemessenheitsprüfung der Gewinnanteile des stillen Gesellschafters zu erfolgen, weil die stille Beteiligung zur Umsetzung des Testaments eines verstorbenen Mitunternehmers eingeräumt wurde und die Beteiligten als nahe Angehörige hierbei ohne Einflussnahme fremder Dritter agieren konnten?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 02.07.2020 (11 K 339/18)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 04.04.2023, Zurückverweisung

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