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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VI R 36/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2020

EStG § 33 Abs 1 ; EStG § 33 Abs 2 S 1 ; EStG § 33 Abs 4 ; EStDV § 64 Abs 1 Nr 2 S 1 Buchst f ; EStDV § 64 Abs 2 ; EStDV § 84 Abs 3f

Handelt es sich bei der Liposuktion um eine im Streitjahr 2016 wissenschaftlich anerkannte Methode zur Behandlung eines Lipödems, insbesondere im Hinblick auf die QS-RL Liposuktion des G-BA vom 19.09.2019, so dass die entsprechenden Aufwendungen ohne die Nachweiserfordernisse des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind? (Falls nicht, kann nachträglich ein positiver qualifizierter Nachweis nach § 64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV erbracht werden, wenn eine vor Beginn der Behandlung ausgestellte ärztliche Bescheinigung eines MDK die Maßnahme nicht empfiehlt?)

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Thüringer Finanzgericht Urteil vom 07.07.2020 (3 K 54/20)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 10.08.2023, Zurückverweisung

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