Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Aktuelle Verfahren

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren VI R 38/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2021

EStG § 13 ; EStG § 21 ; EStG § 13a Abs 3 S 1 Nr 5 ; EStG § 21 Abs 3

Gehören Einnahmen aus der Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) oder zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) und sind als solche bei der Ermittlung des Durchschnittssatzgewinns nach § 13a EStG zu berücksichtigen?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 23.09.2020 (7 K 3909/18 E)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 09.05.2023, unbegründet

Seite drucken