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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VI R 39/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2021

EStG § 33 Abs 1 ; EStG § 33 Abs 2 S 1 ; EStG § 33 Abs 4 ; EStDV § 64 Abs 1 Nr 2 S 1 Buchst f ; EStDV § 64 Abs 2 ; EStDV § 84 Abs 3f

Handelt es sich bei der Liposuktion um eine im Streitjahr 2017 wissenschaftlich anerkannte Methode zur Behandlung eines Lipödems, so dass die entsprechenden Aufwendungen ohne die Nachweiserfordernisse des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht Urteil vom 10.09.2020 (3 K 1498/18)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 23.03.2023, unbegründet

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