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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
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BFH Anhängiges Verfahren VII R 16/20

Aufnahme in die Datenbank am 19.06.2020

AO § 80 Abs 5 ; AEUV Art 56 ; StBerG § 3a ; AEUV Art 49 ; FGO § 62

1. Steht Art. 56 AEUV § 3a StBerG, soweit dort natürlichen Personen Befugnisse eingeräumt werden, die gleichgestellten Gesellschaften, die gleiche Dienstleistungen erbringen, verweigert werden, und soweit Dienstleistungen für in Deutschland Ansässige gegenüber deutschen Gerichten untersagt werden, entgegen?

2. Stehen Art. 49 und Art. 56 AEUV, auch in Ausgestaltung des Art. 59 Abs. 3 RL 2005/35/EG, einem Berufsvorbehalt, der im deutschen StBerG geregelten Berufsgruppen entgegen?

3. Steht Art. 56 AEUV hinsichtlich der Beschränkung der Dienstleistungserbringung gegenüber in Deutschland ansässigen Wirtschaftsteilnehmern entgegen und steht Art. 56 AEUV auch in Ausgestaltung der RL 2005/35/EG einer nationalen Vorschrift, die bei Bestehen einer Niederlassung im Mitgliedstaat der EU die Dienstleistungserbringung von einer anderen Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat ausschließt, entgegen?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 12.02.2020 (7 K 1308/14)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 02.12.2020</

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