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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VII R 47/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2020

AO § 76 ; AO § 69

Muss von der Entnahme eines Steuergegenstands aus dem Steuerlager abgesehen werden, wenn abzusehen ist, dass die dadurch entstehende Verbrauchsteuer nicht entrichtet werden kann?

Bestehen insofern für den Steuerlagerinhaber bzw. den haftenden Geschäftsführer nach § 76 AO höhere Anforderungen als bei der Umsatzsteuer?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG München Urteil vom 23.07.2020 (14 K 1208/17)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 29.08.2023, unbegründet

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