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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 33/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2022

AO § 37 Abs 2 ; AO § 218 Abs 2 ; EStG § 36 Abs 2 Nr 2

Ist § 37 Abs. 2 AO anwendbar, wenn Kapitalertragsteuer für tatsächlich nicht erzielte Kapitalerträge abgeführt wurde? Ist der einkommensteuerrechtliche Erstattungsanspruch aufgrund der Veranlagung abhängig von den Voraussetzungen und dem Umfang, in denen § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG die Anrechnung der durch Steuerabzug erhobenen Steuer auf die Jahressteuerschuld gestattet?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 20.10.2020 (5 K 1511/17)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 13.12.2022, Zurückverweisung

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