EStG § 10 Abs 1a S 1 Nr 1 ; EStG § 10 Abs 1 Nr 1
Kann ein unterhaltsverpflichteter Steuerpflichtiger die ortsübliche Miete für eine an seinen von ihm dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten überlassene Wohnung als Unterhaltsleistung gemäß § 10 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 EStG abziehen?
Ist dies --bejahendenfalls-- auch dann der Fall, wenn der hierfür unterhaltsrechtlich maßgebliche oder in diesem Zusammenhang vereinbarte Wohnvorteil geringer ist als die ortsübliche Miete?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 29.06.2022, Zurückverweisung