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Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren X R 33/20

Aufnahme in die Datenbank am 19.02.2021

EStG § 10 Abs 1a S 1 Nr 1 ; EStG § 10 Abs 1 Nr 1

Kann ein unterhaltsverpflichteter Steuerpflichtiger die ortsübliche Miete für eine an seinen von ihm dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten überlassene Wohnung als Unterhaltsleistung gemäß § 10 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 EStG abziehen?

Ist dies --bejahendenfalls-- auch dann der Fall, wenn der hierfür unterhaltsrechtlich maßgebliche oder in diesem Zusammenhang vereinbarte Wohnvorteil geringer ist als die ortsübliche Miete?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 11.06.2020 (1 K 99/19)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 29.06.2022, Zurückverweisung

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