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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
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BFH Anhängiges Verfahren IV R 13/21

Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2021

AO § 165 Abs 1 S 2 Nr 3 ; AO § 165 Abs 1 S 4 ; AO § 165 Abs 2 ; AO § 181 Abs 1 S 1 ; EStG § 4 Abs 5b

Kann die in einem Gewinnfeststellungsbescheid als Betriebsausgabe berücksichtigte Gewerbesteuer aufgrund des diesem Bescheid beigegebenen Vorläufigkeitsvermerks gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden, nachdem Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 5b EStG durch Entscheidungen des BFH und des BVerfG ausgeräumt wurden, oder scheitert die Änderung daran, dass im Streitfall eine vorläufige Aussetzung vorlag, der Vorläufigkeitsvermerk sich hingegen auf eine vorläufige Festsetzung/Feststellung richtete?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 04.03.2021 (14 K 53/18 F)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 30.11.2023, durcherkannt

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