AO § 251 Abs 3 ; AO § 370 ; InsO § 286 ; InsO § 174 Abs 2
Kann ein Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO mit dem Hinweis auf den Ursprung einer Forderung aus einem Steuerstrafverfahren bereits vor der strafrechtlichen Verurteilung ergehen?
Kann das FA im Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO die Ausnahme von der Restschuldbefreiung feststellen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 28.06.2022, unbegründet