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Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren IX R 5/21

Aufnahme in die Datenbank am 19.03.2021

EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3

Setzt das Merkmal "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG voraus, dass das genutzte Wirtschaftsgut nicht nur tatsächlich, sondern auch rechtlich bestimmt und geeignet sein muss, Menschen auf Dauer Unterkunft und Aufenthalt zu ermöglichen, sodass die Anwendung der Norm ausscheidet, wenn das Gebäude baurechtlich unter der Auflage genehmigt worden ist, dass es nicht zum dauernden Aufenthalt von Personen genutzt werden darf? Im Verfahren handelt es sich um ein voll erschlossenes Gartenhaus (mit 60qm Wohnfläche) in einer Kleingartenanlage.

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 15.09.2020 (2 K 1316/19)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 26.10.2021, durcherkannt

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