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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren IX R 2/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.05.2022

EStG § 17 Abs 2 ; EStG § 17 Abs 4 ; EStG § 20 Abs 8 ; EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 ; EStG § 20 Abs 2 S 2 ; EStG § 20 Abs 4

Kann die Berücksichtigung eines Verlustes aus dem Ausfall von Bürgschaftsregressforderungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2 und Abs. 4 EStG) erfolgen, wenn zwar aufgrund des Subsidiaritätsprinzips nach § 20 Abs. 8 EStG dem Grunde nach eine Berücksichtigung bei den Einkünften nach § 17 EStG zu erfolgen hat, sich die Berücksichtigung auf dieser Ebene aufgrund der Bewertung der Rückgriffsforderung mit 0 EUR allerdings nicht auswirkt?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 11.11.2021 (14 K 2330/19 E)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 20.06.2023, unbegründet

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