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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren XI R 5/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.06.2022

UStG § 12 Abs 2 Nr 7 Buchst a

Ist bei einer einheitlichen komplexen Leistung, die aus verschiedenen Leistungselementen besteht, von denen wiederum zumindest ein Element nicht der Steuersatzermäßigung unterliegt, ein genereller Ausschluss der Steuersatzermäßigung anzunehmen?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 10.12.2021 (5 K 5039/20)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 28.09.2022, unbegründet

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