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BFH Anhängiges Verfahren II R 7/23

Aufnahme in die Datenbank am 19.05.2023

ErbStG § 9 ; ErbStG § 19 Abs 1 ; GG Art 3 ; ErbStG1974AnpG ; GG Art 20 Abs 3

Zulässigkeit der im ErbStAnpG 2016 angeordneten echten Rückwirkung:

Reicht es für die Zerstörung des Vertrauensschutzes des Steuerpflichtigen aus, wenn nur der Bundestag ein Gesetz beschließt aber in der Folge noch der Vermittlungsausschuss angerufen wird?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 08.02.2023 (4 K 2771/21)

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