EGRL 112/2006 Art 141 ; UStG § 25b Abs 1 S 1 Nr 1 ; UStG § 25b Abs 2 ; UStG § 14a Abs 7
Sind die Regelungen des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts gem. § 25b UStG auf Reihengeschäfte mit mehr als drei Beteiligten anwendbar, wenn die drei unmittelbar nacheinander beteiligten Unternehmer nicht am Ende der Lieferkette stehen?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Verwaltung