Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

Mündl. Verhandlung: III R 10/24

Abzweigung bei fehlender Berdürftigkeit des Kindes:
Ist § 74 Abs. 1 Satz 1 und 3 EStG auf den Fall analog anwendbar, in dem zwar keine  Unterhaltsleistungen der Eltern an das Kind vorliegen, aber gleichzeitig auch keine  Unterhaltspflicht der Eltern besteht, weil das Kind nicht bedürftig ist?

Vorinstanz: Finanzgericht München - 10 K 508/22

Seite drucken