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Mündl. Verhandlung: III R 9/20

VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN

Verfassungsmäßigkeit der zeitlichen Anwendung der Fünftelregelung gemäß § 34 EStG auf einen im Jahr 2000 entstandenen Veräußerungsgewinn aus der Kündigung einer Unterbeteiligung, wenn die Kündigung vor Gesetzeseinbringung und -verkündung erfolgt war, aber erst nachher wirksam wurde?

Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 1 K 2665/17 E

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