Kann ein Bescheid, der seiner Überschrift und seinem Tenor nach eine Steuerfestsetzung ist, als Haftungsbescheid ausgelegt werden?
Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht - 4 K 712/15Kann ein Bescheid, der seiner Überschrift und seinem Tenor nach eine Steuerfestsetzung ist, als Haftungsbescheid ausgelegt werden?
Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht - 4 K 712/15