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BFH Anhängiges Verfahren IV R 52/16

Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2016

EStG § 13 ; EStG § 4 Abs 1

Gehören bei einem im Wege vorweggenommener Erbfolge erhaltenen, bereits vom Übergeber parzellenweise verpachteten landwirtschaftlichen Betrieb Grundstücke, die der Erwerber nach der Übertragung hinzuerworben und zunächst ebenfalls zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet hat, zum Betriebsvermögen des landwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs und gehört deshalb ein bei der Weiterveräußerung dieser Grundstücke erzielter Gewinn zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 21.09.2016 (4 K 1927/15)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 53/16

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