Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Hearing dates

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

Oral hearings

The oral hearings and any subsequent promulgation hearings at the Federal Fiscal Court are usually public. They are generally scheduled four to six weeks in advance.

A valid identity card or passport must be presented in the reception area to enter the Federal Fiscal Court building.

Information on the legal issues of future and past oral hearings at the individual dates is available here.

  • Mündl. Verhandlung: XI R 27/22

    Liegen die in § 6b Abs. 3 EStG genannten Voraussetzungen im Jahr 2003 nicht vor, ist dann eine Rücklage nach § 6b EStG unabhängig davon, ob sie im…

    Liegen die in § 6b Abs. 3 EStG genannten Voraussetzungen im Jahr 2003 nicht vor, ist dann eine Rücklage nach § 6b EStG unabhängig davon, ob sie im Jahr 2002 zu Recht gebildet worden ist, im Jahr 2003 gewinnwirksam aufzulösen? Sind die auf Rückstellungen anzuwendenden Regeln des formellen Bilanzenzusammenhangs auch auf Rücklagen nach § 6b EStG erfolgswirksam anzuwenden?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 6 K 3388/16 K,F

  • Mündl. Verhandlung: XI R 31/23

    Ist die Zahlung aus einer Anzahlungsbürgschaft als Rückzahlung der Anzahlung i.S.d. § 17 Abs. 2 Satz 2 UStG anzusehen? Kann die Berichtigung der…

    Ist die Zahlung aus einer Anzahlungsbürgschaft als Rückzahlung der Anzahlung i.S.d. § 17 Abs. 2 Satz 2 UStG anzusehen? Kann die Berichtigung der Vorsteuer des Unternehmers erst dann verlangt werden, wenn auch die Umsatzsteuer an ihn zurückgezahlt worden ist?

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht - 8 K 1202/22

  • Mündl. Verhandlung: I R 20/22

    Unzulässige Rückwirkung der Einschränkung der Verlustnutzung durch § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG i.d.F. vom 20.02.2013 Ist § 34 Abs. 9 Nr. 8 KStG…

    Unzulässige Rückwirkung der Einschränkung der Verlustnutzung durch § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG i.d.F. vom 20.02.2013 Ist § 34 Abs. 9 Nr. 8 KStG i.d.F. vom 20.02.2013 verfassungskonform dahingehend einschränkend auszulegen, dass § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG i.d.F. vom 20.02.2013 jedenfalls dann keine Anwendung findet, wenn noch nicht bestandskräftig abgeschlossene Veranlagungen für Veranlagungszeiträume vor 2013 solcher Steuerpflichtiger betroffen sind, die ihren Sitz und Ort der Geschäftsleitung im Inland hatten und deshalb nicht erst aufgrund der Änderung in § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG i.d.F. vom 20.02.2013 als Organgesellschaft anerkennungsfähig geworden sind?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 905/19 K,G,F

  • Mündl. Verhandlung: IX R 24/24

    Fällt der Abriss eines vermieteten Einfamilienhauses mit anschließendem Neubau eines Einfamilienhauses in den Anwendungsbereich der Sonderabschreibung…

    Fällt der Abriss eines vermieteten Einfamilienhauses mit anschließendem Neubau eines Einfamilienhauses in den Anwendungsbereich der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b des Einkommensteuergesetzes??

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 1 K 2206/21

  • Mündl. Verhandlung: XI R 7/23

    Stellen von der Klägerin durchgeführte Optimierungen von Krankenversicherungsverträgen, bei denen es nicht zu einem Wechsel der Krankenversicherung…

    Stellen von der Klägerin durchgeführte Optimierungen von Krankenversicherungsverträgen, bei denen es nicht zu einem Wechsel der Krankenversicherung kommt, die Tätigkeit eines Versicherungsmaklers dar und sind diese Leistungen damit umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 11 UStG?

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg - 6 K 86/22

  • Mündl. Verhandlung: XI R 25/23

    Ist eine Umsatzsteuer, die auf § 14c UStG beruht, dann nicht entstanden, wenn der Rechnungsempfänger nach den dem FG vorliegenden Unterlagen…

    Ist eine Umsatzsteuer, die auf § 14c UStG beruht, dann nicht entstanden, wenn der Rechnungsempfänger nach den dem FG vorliegenden Unterlagen keinesfalls eine Vorsteuer (mehr) geltend machen konnte, ein Umsatzsteuerausfall also nicht drohte?

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 1 K 147/20

  • Mündl. Verhandlung: XI R 36/23

    Umsatzsteuerfreiheit der Krankenhausleistungen einer Privatklinik: Wie ist der Maßstab für die Prüfung, ob Krankenhausbehandlungen und ärztliche…

    Umsatzsteuerfreiheit der Krankenhausleistungen einer Privatklinik: Wie ist der Maßstab für die Prüfung, ob Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen sowie damit eng verbundene Umsätze einer Privatklinik i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL unter Bedingungen durchgeführt werden, die mit den Bedingungen für Einrichtungen des öffentlichen Rechts in sozialer Hinsicht vergleichbar sind? Sind die Regelungen des KHG und des KHEntgG bei der Betrachtung heranzuziehen? Ist bei einer Abrechnung von (mehr als) doppelt so hohen Kosten als jenen, die in nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern anfallen, die soziale Vergleichbarkeit zu verneinen?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 3 K 317/18

  • Mündl. Verhandlung: III R 25/24

    Rechtzeitige Bezeichnung des Klagebegehrens i.S.d. § 65 Abs. 2 FGO durch Übermittlung von Steuererklärungen an das Finanzamt Reicht die elektronische…

    Rechtzeitige Bezeichnung des Klagebegehrens i.S.d. § 65 Abs. 2 FGO durch Übermittlung von Steuererklärungen an das Finanzamt Reicht die elektronische Übermittlung der maßgeblichen Steuererklärungen an das zuständige Finanzamt aus, die nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO gesetzte Ausschlussfrist einzuhalten oder bedarf es für die Wahrung der Frist einer Mitteilung an das Finanzgericht, dass dem Finanzamt die Steuererklärung übermittelt worden ist?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 9 K 162/23

  • Mündl. Verhandlung: II R 12/24

    Dient eine Schenkung nur dann im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 15 Alternative 2 ErbStG "ausschließlich Zwecken eines Landes", wenn das Land die Zwecke…

    Dient eine Schenkung nur dann im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 15 Alternative 2 ErbStG "ausschließlich Zwecken eines Landes", wenn das Land die Zwecke zuvor hinreichend bestimmt und selbst festgelegt hat?

    Wann gilt die ausschließliche Verwendung einer Zuwendung zu kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG als "gesichert"?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern - 1 K 231/22

  • Mündl. Verhandlung: IX R 25/24

    Ist es möglich, basierend auf der Datenschutz-Grundverordnung beziehungsweise der Abgabenordnung, Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige zu…

    Ist es möglich, basierend auf der Datenschutz-Grundverordnung beziehungsweise der Abgabenordnung, Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige zu erhalten, etwa durch Übersendung einer Kopie der anonymen Anzeige oder durch (wortgetreue) Mitteilung deren Inhalts?

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 16 K 16096/23

Print Page