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Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Hearing dates

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Oral hearings

The oral hearings and any subsequent promulgation hearings at the Federal Fiscal Court are usually public. They are generally scheduled four to six weeks in advance.

A valid identity card or passport must be presented in the reception area to enter the Federal Fiscal Court building.

Information on the legal issues of future and past oral hearings at the individual dates is available here.

  • Mündl. Verhandlung: X R 7/20

    Sind die zur Geltendmachung des Anspruches auf Zahlung nachehelichen Unterhalts gegen den geschiedenen Ehegatten aufgewendeten anteiligen Pr...

    Sind die zur Geltendmachung des Anspruches auf Zahlung nachehelichen Unterhalts gegen den geschiedenen Ehegatten aufgewendeten anteiligen Prozessführungskosten als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG bei den vereinnahmten steuerpflichtigen Einnahmen aus den Unterhaltszahlungen i.S. des § 22 Nr. 1a EStG zu berücksichtigen, obwohl im Zeitpunkt der Verursachung der Prozessführungskosten noch nicht absehbar ist, in welchem Umfang es zu steuerpflichtigen Einkünften kommen wird, da allein der vom Unterhaltsgeber mit Zustimmung des Leistungsempfängers gestellte Antrag den Rechtscharakter des --zuvor steuerlich unbeachtlichen-- Aufwands beim Geber ändert und gleichzeitig die Steuerpflicht beim Empfänger bewirkt?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 1 K 494/18 E

  • Mündl. Verhandlung: X R 31/21

    Aufrechnung von Vergütungsansprüchen nach dem RVG gegen Ansprüche aus der Einkommensteuer- und Umsatzsteuerfestsetzung 1. Erfordert § 226 Ab...

    Aufrechnung von Vergütungsansprüchen nach dem RVG gegen Ansprüche aus der Einkommensteuer- und Umsatzsteuerfestsetzung 1. Erfordert § 226 Abs. 3 AO, dass die Gegenforderung, mit welcher der Steuerpflichtige die Aufrechnung erklärt, in dem Zeitpunkt unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, in dem sich die Forderungen erstmals unverjährt gegenüberstanden? 2. Muss die Ablehnung einer in der mündlichen Verhandlung hilfsweise beantragten Aussetzung des Verfahrens Ausführungen zur Ermessensausübung des Gerichts enthalten?  

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 7 K 811/19

  • Mündl. Verhandlung: IV R 13/22

    Ist die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 EStG i.d.F. des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes vom 02.06.2021, wonach i...

    Ist die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 EStG i.d.F. des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes vom 02.06.2021, wonach im Falle der Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert ein festgestellter Unterschiedsbetrag insoweit auf den Rechtsnachfolger übergeht, verfassungsgemäß?  

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 5 K 48/21

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 8/20

    Führt die Erstattung eines Teils der Investmentmanagementvergütung auf Fondsebene an den Anleger durch den Investmentmanager zu Einkünften i...

    Führt die Erstattung eines Teils der Investmentmanagementvergütung auf Fondsebene an den Anleger durch den Investmentmanager zu Einkünften i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 20 Abs. 3 EStG?

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg - 3 K 196/16

  • Mündl. Verhandlung: I R 8/18

    Haftungsbescheid gegen ausländischen Vergütungsschuldner wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische Darbietungen nach § 50a EStG 1. Tr...

    Haftungsbescheid gegen ausländischen Vergütungsschuldner wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische Darbietungen nach § 50a EStG

    1. Trifft den Vergütungsschuldner keine Einbehaltungs- und Abführungspflicht nach § 50a Abs. 4, 5 EStG a.?F. (jetzt § 50a Abs. 1, 5 EStG), wenn die Zahlungen beim Empfänger nicht im Zusammenhang mit steuerlich relevanten Einkünften stehen, weil die Leistungen nicht mit Gewinnerzielungsabsicht erbracht worden sind? Ist bei professionell auftretenden Theater- und Musikgruppen auch dann von einer Gewinnerzielungsabsicht auszugehen, wenn sie in ihrem Heimatland staatliche Subventionen oder Fördermittel in Anspruch nehmen?

    2. Besteht die Steuerabzugsverpflichtung nach § 50a Abs. 5 Satz 2 EStG auch für Vergütungsschuldner ohne Betriebsstätte oder vergleichbare Einrichtung im Inland? Stellt die an eine Betätigung im Inland anknüpfende beschränkte Steuerpflicht des Vergütungsgläubigers den für die Verpflichtung zum Steuerabzug erforderlichen Inlandsbezug her (Anschluss an BFH-Urteil vom 22. August 2007 I?R?46/02, BFHE 218, 385, BStBl II 2008, 190)?

    3. Stehen die Regelungen des DBA mit dem Staat, in dem der ausländische Vergütungsschuldner seinen Sitz hat, seiner Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für nicht vorgenommenen Steuerabzug entgegen?

    4. Ist die Verpflichtung zum Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 und 5 EStG auch nach Inkrafttreten der EG-Beitreibungsrichtlinie unionsrechtskonform?  

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 7 K 52/16

  • Mündl. Verhandlung: I R 9/18

    Haftungsbescheid gegen ausländischen Vergütungsschuldner wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische Darbietungen nach § 50a EStG 1. Tr...

    Haftungsbescheid gegen ausländischen Vergütungsschuldner wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische Darbietungen nach § 50a EStG

    1. Trifft den Vergütungsschuldner keine Einbehaltungs- und Abführungspflicht nach § 50a Abs. 4, 5 EStG a.?F. (jetzt § 50a Abs. 1, 5 EStG), wenn die Zahlungen beim Empfänger nicht im Zusammenhang mit steuerlich relevanten Einkünften stehen, weil die Leistungen nicht mit Gewinnerzielungsabsicht erbracht worden sind? Ist bei professionell auftretenden Theater- und Musikgruppen auch dann von einer Gewinnerzielungsabsicht auszugehen, wenn sie in ihrem Heimatland staatliche Subventionen oder Fördermittel in Anspruch nehmen?

    2. Besteht die Steuerabzugsverpflichtung nach § 50a Abs. 5 Satz 2 EStG auch für Vergütungsschuldner ohne Betriebsstätte oder vergleichbare Einrichtung im Inland? Stellt die an eine Betätigung im Inland anknüpfende beschränkte Steuerpflicht des Vergütungsgläubigers den für die Verpflichtung zum Steuerabzug erforderlichen Inlandsbezug her (Anschluss an BFH-Urteil vom 22. August 2007 I?R?46/02, BFHE 218, 385, BStBl II 2008, 190)?

    3. Stehen die Regelungen des DBA mit dem Staat, in dem der ausländische Vergütungsschuldner seinen Sitz hat, seiner Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für nicht vorgenommenen Steuerabzug entgegen?

    4. Ist die Verpflichtung zum Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 und 5 EStG auch nach Inkrafttreten der EG-Beitreibungsrichtlinie unionsrechtskonform?  

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 7 K 50/16

  • Mündl. Verhandlung: I R 35/21

    Haftungsbescheid gegen ausländischen Vergütungsschuldner wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische Darbietungen nach § 50a EStG 1. Tr...

    Haftungsbescheid gegen ausländischen Vergütungsschuldner wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische Darbietungen nach § 50a EStG

    1. Trifft den Vergütungsschuldner keine Einbehaltungs- und Abführungspflicht nach § 50a Abs. 4, 5 EStG a.?F. (jetzt § 50a Abs. 1, 5 EStG), wenn die Zahlungen beim Empfänger nicht im Zusammenhang mit steuerlich relevanten Einkünften stehen, weil die Leistungen nicht mit Gewinnerzielungsabsicht erbracht worden sind? Ist bei professionell auftretenden Theater- und Musikgruppen auch dann von einer Gewinnerzielungsabsicht auszugehen, wenn sie in ihrem Heimatland staatliche Subventionen oder Fördermittel in Anspruch nehmen?

    2. Besteht die Steuerabzugsverpflichtung nach § 50a Abs. 5 Satz 2 EStG auch für Vergütungsschuldner ohne Betriebsstätte oder vergleichbare Einrichtung im Inland? Stellt die an eine Betätigung im Inland anknüpfende beschränkte Steuerpflicht des Vergütungsgläubigers den für die Verpflichtung zum Steuerabzug erforderlichen Inlandsbezug her (Anschluss an BFH-Urteil vom 22. August 2007 I?R?46/02, BFHE 218, 385, BStBl II 2008, 190)?

    3. Stehen die Regelungen des DBA mit dem Staat, in dem der ausländische Vergütungsschuldner seinen Sitz hat, seiner Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für nicht vorgenommenen Steuerabzug entgegen?

    4. Ist die Verpflichtung zum Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 und 5 EStG auch nach Inkrafttreten der EG-Beitreibungsrichtlinie unionsrechtskonform?  

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 11 K 14125/19

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 7/21

    Handelt es sich bei der von einer Bank nach Widerruf eines Darlehensvertrags zur Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche geleisteten Vergleich...

    Handelt es sich bei der von einer Bank nach Widerruf eines Darlehensvertrags zur Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche geleisteten Vergleichszahlung um steuerpflichtige Kapitalerträge?  

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 5 K 2552/19

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 30/19

    Handelt es sich bei Zahlungen einer Bank aufgrund eines Vergleichs zur Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche aus dem Widerruf von Darlehensv...

    Handelt es sich bei Zahlungen einer Bank aufgrund eines Vergleichs zur Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche aus dem Widerruf von Darlehensverträgen um steuerpflichtige Kapitalerträge?  

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 14 K 719/19

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 6/22

    Handelt es sich bei der Zahlung einer Bank aufgrund eines Vergleichs zur Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche aus dem Widerruf von Darlehen...

    Handelt es sich bei der Zahlung einer Bank aufgrund eines Vergleichs zur Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche aus dem Widerruf von Darlehensverträgen um steuerpflichtige Kapitalerträge? Ist die Leistung der Klägerin im Streitfall aufgrund einer Aufrechnungserklärung bereits vor dem Streitjahr zugeflossen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 5 K 1371/20

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