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Mündl. Verhandlung: X R 31/21

VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN

Aufrechnung von Vergütungsansprüchen nach dem RVG gegen Ansprüche aus der Einkommensteuer- und Umsatzsteuerfestsetzung 1. Erfordert § 226 Abs. 3 AO, dass die Gegenforderung, mit welcher der Steuerpflichtige die Aufrechnung erklärt, in dem Zeitpunkt unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, in dem sich die Forderungen erstmals unverjährt gegenüberstanden?
2. Muss die Ablehnung einer in der mündlichen Verhandlung hilfsweise beantragten Aussetzung des Verfahrens Ausführungen zur Ermessensausübung des Gerichts enthalten?
 

Lower Court: Finanzgericht Köln - 7 K 811/19

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