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frontaler Blick auf das Treppenhaus des Bundesfinanzhofs im Art-déco-Stil

Organisation
des Bundesfinanzhofs

Senate

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Die Senate und ihre Besetzung

Zuständigkeit der einzelnen Senate

Die Zuständigkeit der einzelnen Senate und deren Besetzung mit Richterinnen und Richtern ist durch den jährlichen Geschäftsverteilungsplan des Gerichts festgelegt. Die Geschäftsverteilung wird vom Präsidium des Gerichts für jeweils ein Kalenderjahr im Voraus beschlossen.
Der Geschäftsverteilungsplan wird jeweils Anfang des Jahres im Bundesanzeiger, im Bundessteuerblatt und in verschiedenen steuerrechtlichen Fachzeitschriften veröffentlicht.

Geschäftsverteilung innerhalb der Senate

Innerhalb der Senate werden die Geschäfte gemäß § 21g des Gerichtsverfassungsgesetzes durch Beschluss aller dem Senat angehörenden Richterinnen und Richter verteilt. Der Beschluss bestimmt vor Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer, nach welchen Grundsätzen die Mitglieder an den Verfahren mitwirken (sogenannter Mitwirkungsplan); er kann nur geändert werden, wenn dies wegen Überlastung, ungenügender Auslastung, Wechsels oder dauernder Verhinderung einzelner Mitglieder des Senats nötig wird.

Nachfolgend wird die sachliche Zuständigkeit der elf Fachsenate und des Großen Senats des Bundesfinanzhofs dargestellt.

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