Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann nur von einem Elternteil geltend gemacht werden
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. April 2010 III R 79/08 steht der einkommensteuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nur einem Elternteil zu, auch wenn sich das Kind in annähernd gleichem Umfang wechselweise bei seinen getrennt lebenden Eltern aufhält.