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Kfz-Steuer: Verwendung einer Zugmaschine für Biogasanlage nicht steuerbefreit

Eine Zugmaschine, die in einem ausschließlich der Energieerzeugung in einer Biogasanlage dienenden Betrieb eingesetzt wird, ist nicht von der Kfz-Steuer befreit. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 6. März 2013 II R 55/11 entschieden.

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Aktenzeichen Titel
II R 32/10 Kraftfahrzeugsteuer bei sog. Tageszulassung mit Saisonkennzeichen
II R 55/11 Verwendung einer Zugmaschine i.S. von § 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG bei Energieerzeugung in einer Biogasanlage
V R 27/11 Zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei ressortfremden Grundlagenbescheiden

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