Umsatzsteuer bei Verkäufen über „ebay“
Mit Urteil vom 26. April 2012 V R 2/11 hat der BFH entschieden, dass beim Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über die Internet-Plattform "ebay" eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegen kann.