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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann nur von einem Elternteil geltend gemacht werden

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. April 2010 III R 79/08 steht der einkommensteuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nur einem Elternteil zu, auch wenn sich das Kind in annähernd gleichem Umfang wechselweise bei seinen getrennt lebenden Eltern aufhält.

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Aktenzeichen Titel
I R 78/08 Abfindung und Ablösung von (überversorgenden) Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer anlässlich der Veräußerung der Kapitalgesellschaft
III R 79/08 Berechtigung zum Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende bei annähernd gleicher Aufnahme des Kindes in die getrennten Haushalte beider Elternteile
IV R 42/08 Entnahmegewinn nach § 6 Abs. 5 EStG 1999 - kein Anspruch auf "Gleichbehandlung in der Zeit"

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