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Umsatzsteuer bei Verkäufen über „ebay“

Mit Urteil vom 26. April 2012 V R 2/11 hat der BFH entschieden, dass beim Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über die Internet-Plattform "ebay" eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegen kann.

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Aktenzeichen Titel
I R 13/11 Übergang eines Verlustvortrags bei Abspaltung
V R 30/09 Steuerfreiheit heileurythmischer Leistungen
V R 2/11 Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay"

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