Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 14. Juli 2010 X R 34/08 entschieden, dass Billigkeitsmaßnahmen nach den Vorgaben des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Mai 2003 IV A 6 -S 2140- 8/03 (BStBl I 2003, 240) nur in Fällen von unternehmensbezogenen Sanierungen, mit denen das Unternehmen selbst vor dem Zusammenbruch bewahrt werden soll, möglich sind; unternehmerbezogene Sanierungen, bei der der Schuldenerlass den Steuerpflichtigen persönlich zugute kommen soll, werden nicht erfasst.