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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Verhandlungstermine

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Mündliche Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen und gegebenenfalls nachfolgende Verkündungstermine beim Bundesfinanzhof sind im Regelfall öffentlich. Sie werden grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen Vorlauf terminiert.

Für den Zutritt in das Gebäude des Bundesfinanzhofs muss im Empfangsbereich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Informationen zu in den einzelnen Terminen anstehenden Rechtsfragen zukünftiger und vergangener mündlicher Verhandlungen finden Sie hier.

  • Mündl. Verhandlung: VI R 20/22

    Zufluss einer vertraglich vereinbarten, jedoch nicht ausgezahlten Tantieme an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer: Kommt es -abweichend vom…

    Zufluss einer vertraglich vereinbarten, jedoch nicht ausgezahlten Tantieme an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer: Kommt es -abweichend vom BMF-Schreiben vom 12.05.2014 (BStBl I 2014, 860)- nicht darauf an, ob die unterbliebene Aufwandsbuchung den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht, soweit dies zu keinem Steuervorteil i.S. des § 42 Abs. 2 Satz 1 AO geführt hat und somit kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt?

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 12 K 58/20

  • Mündl. Verhandlung: II R 13/22

    Erhält ein Abkömmling eines Erbverzichtenden aufgrund der Vorversterbensfiktion gem. § 2346 Abs. 1 Satz 2 BGB den Freibetrag i.S. des § 16 Abs. 1 Nr.…

    Erhält ein Abkömmling eines Erbverzichtenden aufgrund der Vorversterbensfiktion gem. § 2346 Abs. 1 Satz 2 BGB den Freibetrag i.S. des § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 3 K 176/21

  • Mündl. Verhandlung: II R 15/21

    Kann der gemeine Wert eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG auch aus der (freiwilligen) Einziehung von…

    Kann der gemeine Wert eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG auch aus der (freiwilligen) Einziehung von Geschäftsanteilen abgeleitet werden, sodass der Substanzwert als Untergrenze nicht zum Tragen kommt, oder steht dies dem Kriterium "unter fremden Dritten" entgegen? Reicht es für die Ableitung aus, dass die schuldrechtliche Vereinbarung (Verpflichtungsgeschäft) über die Einziehung der Geschäftsanteile vor dem Bewertungsstichtag erzielt wurde, oder muss der Beschluss der Gesellschafterversammlung (Verfügungsgeschäft) ebenfalls vor dem Bewertungsstichtag gefasst worden sein?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 3 K 3724/19 F

  • Mündl. Verhandlung: I R 3/22

    Berechnung des Dotationskapitals bei einer inländischen Versicherungsbetriebsstätte 1. Sind für die Bestimmung des Dotationskapitals einer…

    Berechnung des Dotationskapitals bei einer inländischen Versicherungsbetriebsstätte 1. Sind für die Bestimmung des Dotationskapitals einer inländischen Versicherungsbetriebsstätte grundsätzlich die Werte der Bilanzposten zum Beginn des Wirtschaftsjahrs heranzuziehen und ist die Berücksichtigung von Jahresdurchschnittswerten unzulässig?
    2. Sind in die nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) zu verteilenden Vermögenswerte Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft nicht einzubeziehen?
    3. Ist für inländische Versicherungsbetriebsstätten die Mindestkapitalausstattungsmethode nach § 25 Abs. 3 Satz 2 BsGaV auch dann anzuwenden, wenn die Öffnungsklausel nach § 25 Abs. 3 Satz 1 BsGaV nicht zur Anwendung kommt?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 7 K 2379/20

  • Mündl. Verhandlung: II R 30/21

    Auflösung von bestehenden Wohneinheiten mit anschließender Umwandlung in Miteigentumsanteile, Angleichung dieser Miteigentumsanteile und flächenmäßige…

    Auflösung von bestehenden Wohneinheiten mit anschließender Umwandlung in Miteigentumsanteile, Angleichung dieser Miteigentumsanteile und flächenmäßige Neuaufteilung in eine entstehende Wohnungseigentümergemeinschaft als Tausch i.S. des § 1 Abs. 5 GrEStG?

    Der Kläger beruft sich auf die Bereinigung einer verworrenen Miteigentümerstruktur, die eine gesetzliche Regelungslücke darstellt und nachfolgend keine Belastung mit Grunderwerbsteuer rechtfertigt.

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 5 K 2704/18

  • Mündl. Verhandlung: II R 28/21

    Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft - "Alt- bzw. Neugesellschafter" i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG: Löst die…

    Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft - "Alt- bzw. Neugesellschafter" i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG:

    Löst die Übertragung von GmbH-Anteilen, und einer damit verbundenen mittelbaren Beteiligung an einer grundbesitzenden KG, einen nach § 1 Abs. 2a GrEStG grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang aus, wenn der Erwerber der Anteile bereits Komplementär der grundbesitzenden KG war?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 7 K 101/18

  • Mündl. Verhandlung: IV R 15/21

    Erfordert die Bereederung des Schiffes im Inland im Sinne des § 5a Abs. 1 Satz 1 EStG, dass die Bereederung fast ausschließlich vom Inland aus…

    Erfordert die Bereederung des Schiffes im Inland im Sinne des § 5a Abs. 1 Satz 1 EStG, dass die Bereederung fast ausschließlich vom Inland aus durchgeführt wird, oder genügt es bereits, wenn diese überwiegend vom Inland aus erfolgt? Wie sind in diesem Zusammenhang die zehn Katalogtätigkeiten des Tonnageerlasses (BStBl I 2002, 614, Tz. 1) gegeneinander abzuwägen und zu gewichten?

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 12 K 247/17

  • Mündl. Verhandlung: III R 26/21

    Dient ein im Eigentum von Gesellschaftern einer Personengesellschaft, die zugleich Gesellschafter einer GmbH sind, stehendes Grundstück mit…

    Dient ein im Eigentum von Gesellschaftern einer Personengesellschaft, die zugleich Gesellschafter einer GmbH sind, stehendes Grundstück mit Dienstleistungsbetrieben ganz oder zum Teil dem Gewerbebetrieb der Gesellschafter, wenn die Bewohnenden einer benachbarten und von der GmbH betriebenen Seniorenresidenz dort entgeltlich Dienstleistungen in Anspruch nehmen dürfen, sodass es zu einer Anwendung des § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG kommt und die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG entfällt? Wie ist der Begriff "dienen" zu verstehen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 9 K 2274/19 G

  • Mündl. Verhandlung: III R 7/22

    VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN 1. Übernimmt ein Rechtsnachfolger auch nach dem Übertragungszeitpunkt bekannt gewordene Verbindlichkeiten im Rahmen des § 6…

    VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN

    1. Übernimmt ein Rechtsnachfolger auch nach dem Übertragungszeitpunkt bekannt gewordene Verbindlichkeiten im Rahmen des § 6 Abs. 3 EStG, wenn laut Übertragungsvereinbarung "sämtliche Passiva" übergehen sollen?
    2. Stellt die Übernahme dieser Verbindlichkeiten ein Veräußerungsentgelt dar oder mindern sie lediglich den Wert des übertragenen Vermögens?
    3. Hat der Rechtsnachfolger im vorliegenden Fall die Folgerungen zu tragen, die sich aus dem Bilanzenzusammenhang für die Jahre seiner Besitzzeit ergeben?
    4. Kann eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden, wenn bereits eine gerichtliche Verurteilung (hinsichtlich der streitgegenständlichen Verbindlichkeiten) vorliegt?

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht - 3 K 308/18

  • Mündl. Verhandlung: VIII R 25/23

    1. Ist für den Erwerb der Kapitalforderung im Rahmen des § 52 Abs. 28 Satz 15 und 16 EStG auf das Datum des wirksamen Abschlusses eines…

    1. Ist für den Erwerb der Kapitalforderung im Rahmen des § 52 Abs. 28 Satz 15 und 16 EStG auf das Datum des wirksamen Abschlusses eines Darlehensvertrags als einzig verlässlichen Anknüpfungspunkt abzustellen oder wird die Kapitalforderung erst durch die ganze oder teilweise Auszahlung der Darlehenssumme begründet, da erst zu diesem Zeitpunkt eine Rückzahlungsverpflichtung des Darlehensnehmers besteht?
    2. Kann der endgültige Verzicht auf eine Kapitalforderung (hier: nach Darlehensgewährung der Ehefrau zur Fortführung des Betriebs des Ehemannes) dazu führen, dass kein Abhängigkeitsverhältnis im Sinne des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b Satz 2 EStG mehr besteht?

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 7 K 7115/21

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