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BFH Anhängiges Verfahren VI R 72/10

Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2011

EStG § 33a Abs 2 S 2 ; EStG § 32 Abs 4 S 2

Ist die als Darlehen gewährte Ausbildungsförderung aus öffentlichen Mitteln im Rahmen der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes gemäß § 33a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 EStG i.V.m. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG als Bezug anzurechnen oder darf diese aufgrund der bestehenden Rückzahlungsverpflichtung nicht mit einbezogen werden?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 08.12.2009 (14 K 244/09)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 12.04.2011 (Erledigung der Hauptsache).

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