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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Hearing dates

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Oral hearings

The oral hearings and any subsequent promulgation hearings at the Federal Fiscal Court are usually public. They are generally scheduled four to six weeks in advance.

A valid identity card or passport must be presented in the reception area to enter the Federal Fiscal Court building.

Information on the legal issues of future and past oral hearings at the individual dates is available here.

  • Mündl. Verhandlung: IX R 22/22

    Hat der Steuerpflichtige einen Anspruch aus §§ 32a ff. AO oder nach der Datenschutz-Grundverordnung auf Auskunft über die beim Finanzamt über ihn…

    Hat der Steuerpflichtige einen Anspruch aus §§ 32a ff. AO oder nach der Datenschutz-Grundverordnung auf Auskunft über die beim Finanzamt über ihn gespeicherten und verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie auf Zurverfügungstellung einer Kopie der Daten?

    Vorinstanz: Finanzgericht München, Außensenate Augsburg - 15 K 2067/18

  • Mündl. Verhandlung: VII R 25/22

    Stellt der Verbrauch von Strom in Netzumwälzpumpen zumindest teilweise einen entlastungsfähigen Verbrauch von Strom zur Stromerzeugung dar, wenn die…

    Stellt der Verbrauch von Strom in Netzumwälzpumpen zumindest teilweise einen entlastungsfähigen Verbrauch von Strom zur Stromerzeugung dar, wenn die Netzumwälzpumpen neben der Abgabe von Wärme in den Wärmekreislauf des betriebenen Fernwärmenetzes auch zur zwingend notwendigen Kühlung einer KWK-Anlage dienen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 701/20 VSt

  • Mündl. Verhandlung: II R 29/23

    Wird ein Grundstück unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke genutzt und ist es deshalb von der Grundsteuer während des Herrichtens eines anderen…

    Wird ein Grundstück unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke genutzt und ist es deshalb von der Grundsteuer während des Herrichtens eines anderen Grundstücks zu befreien, wenn auf ihm zwingend erforderliche Hilfstätigkeiten für die Herrichtung des anderen Grundstücks ausgeführt werden und es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein unerlässliches Hilfsmittel für das andere Grundstück darstellt?

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 3 K 3040/21

  • Mündl. Verhandlung: IV R 12/21

    Ist der streitgegenständliche Vertrag über die Schenkung von Mitunternehmeranteilen unter Nießbrauchsvorbehalt dahin auszulegen, dass neben den…

    Ist der streitgegenständliche Vertrag über die Schenkung von Mitunternehmeranteilen unter Nießbrauchsvorbehalt dahin auszulegen, dass neben den laufenden Verlusten auch die Verluste der Mitunternehmerschaft aus der Veräußerung von Anlagevermögen dem Nießbrauchsberechtigten zuzurechnen sind? Entfällt bejahendenfalls das Mitunternehmerrisiko des Gesellschafters mit der Folge, dass nicht er, sondern der Nießbrauchsberechtigte als Mitunternehmer anzusehen ist?

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 3 K 1861/18

  • Mündl. Verhandlung: II R 34/22

    Kann bei einer Besteuerung nach § 29 Abs. 2 ErbStG infolge eines Widerrufs einer vorangegangenen Schenkung von Betriebsvermögen weiterhin die…

    Kann bei einer Besteuerung nach § 29 Abs. 2 ErbStG infolge eines Widerrufs einer vorangegangenen Schenkung von Betriebsvermögen weiterhin die Steuerbegünstigung des § 13a ErbStG angewendet werden?

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 7 K 1550/20

  • Mündl. Verhandlung: II R 55/22

    Ist der im Wege einer Schenkung erworbene Anteil an einem Kommanditanteil als Verwaltungsvermögen i.S. des §13b Abs. 2 Nr. 3 in der am 30.06.2016…

    Ist der im Wege einer Schenkung erworbene Anteil an einem Kommanditanteil als Verwaltungsvermögen i.S. des §13b Abs. 2 Nr. 3 in der am 30.06.2016 geltenden Fassung des Erbschaftsteuergesetzes zu qualifizieren‚ weil die Kommanditgesellschaft als Komplementärin an einer Kommanditgesellschaft auf Aktien beteiligt ist, deren Betriebsvermögen aus Verwaltungsvermögen besteht?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 4 K 2120/19

  • Mündl. Verhandlung: II R 54/22

    Ist der im Wege einer Schenkung erworbene Anteil an einem Kommanditanteil als Verwaltungsvermögen i.S. des §13b Abs. 2 Nr. 3 in der am 30.06.2016…

    Ist der im Wege einer Schenkung erworbene Anteil an einem Kommanditanteil als Verwaltungsvermögen i.S. des §13b Abs. 2 Nr. 3 in der am 30.06.2016 geltenden Fassung des Erbschaftsteuergesetzes zu qualifizieren‚ weil die Kommanditgesellschaft als Komplementärin an einer Kommanditgesellschaft auf Aktien beteiligt ist, deren Betriebsvermögen aus Verwaltungsvermögen besteht?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 4 K 2122/19

  • Mündl. Verhandlung: II R 52/22

    Ist der im Wege einer Schenkung erworbene Anteil an einem Kommanditanteil als Verwaltungsvermögen i.S. des §13b Abs. 2 Nr. 3 in der am 30.06.2016…

    Ist der im Wege einer Schenkung erworbene Anteil an einem Kommanditanteil als Verwaltungsvermögen i.S. des §13b Abs. 2 Nr. 3 in der am 30.06.2016 geltenden Fassung des Erbschaftsteuergesetzes zu qualifizieren‚ weil die Kommanditgesellschaft als Komplementärin an einer Kommanditgesellschaft auf Aktien beteiligt ist, deren Betriebsvermögen aus Verwaltungsvermögen besteht?
     

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 4 K 2121/19

  • Mündl. Verhandlung: II R 53/22

    Ist der im Wege einer Schenkung erworbene Anteil an einem Kommanditanteil als Verwaltungsvermögen i.S. des §13b Abs. 2 Nr. 3 in der am 30.06.2016…

    Ist der im Wege einer Schenkung erworbene Anteil an einem Kommanditanteil als Verwaltungsvermögen i.S. des §13b Abs. 2 Nr. 3 in der am 30.06.2016 geltenden Fassung des Erbschaftsteuergesetzes zu qualifizieren‚ weil die Kommanditgesellschaft als Komplementärin an einer Kommanditgesellschaft auf Aktien beteiligt ist, deren Betriebsvermögen aus Verwaltungsvermögen besteht?

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 4 K 2124/19

  • Mündl. Verhandlung: I R 15/22

    Welche Bindungswirkungen für die Besteuerung nach § 2a EStG ergeben sich aus einem Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung?

    Welche Bindungswirkungen für die Besteuerung nach § 2a EStG ergeben sich aus einem Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung?

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 1 K 274/20

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