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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Hearing dates

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Oral hearings

The oral hearings and any subsequent promulgation hearings at the Federal Fiscal Court are usually public. They are generally scheduled four to six weeks in advance.

A valid identity card or passport must be presented in the reception area to enter the Federal Fiscal Court building.

Information on the legal issues of future and past oral hearings at the individual dates is available here.

  • Mündl. Verhandlung: IV R 13/24

    AUFGEHOBEN Ist der im Rahmen des § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes verwendete Gewinnbegriff im Falle einer doppelstöckigen beziehungsweise…

    AUFGEHOBEN

    Ist der im Rahmen des § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes verwendete Gewinnbegriff im Falle einer doppelstöckigen beziehungsweise mehrstöckigen Personengesellschaft dahingehend zu modifizieren, dass Gewinne, die die Obergesellschaft aus der Beteiligung an Tochtergesellschaften erzielt, keine Berücksichtigung finden, sondern erst bei Auszahlungen wie Entnahmen oder Einlagen zu behandeln sind?

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 6 K 1425/21 F

  • Mündl. Verhandlung: III R 26/24

    Ist § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG (i.d.F. des InflAusG) – in den für die Jahre 2023 und 2024 geltenden Fassungen – mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil…

    Ist § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG (i.d.F. des InflAusG) – in den für die Jahre 2023 und 2024 geltenden Fassungen – mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil steuerpflichtige Bürger durch die darin normierten Grundfreibeträge schlechter gestellt werden als Empfänger von Bürgergeld?

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 1 K 37/23

  • Mündl. Verhandlung: IX R 32/24

    Reichweite der Abzugsbeschränkung für noch nicht verrechnete Verluste aus einer typisch stillen Beteiligung an einer Aktiengesellschaft i.S.d. § 20…

    Reichweite der Abzugsbeschränkung für noch nicht verrechnete Verluste aus einer typisch stillen Beteiligung an einer Aktiengesellschaft i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 i.V.m. § 15 Abs. 4 Sätze 6 bis 8 EStG: Untergang von noch nicht verrechneten laufenden Verlusten einer Kapitalgesellschaft aus typisch stiller Gesellschaft an einer Kapitalgesellschaft im Veranlagungszeitraum der Beendigung der stillen Gesellschaft? Ist eine verfassungskonforme Auslegung von § 15 Abs. 4 Sätze 6 bis 8 EStG geboten?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 7 K 776/21

  • Mündl. Verhandlung: IX R 31/24

    Steuerliche Geltendmachung eines negativen Einlagenkontos eines stillen Gesellschafters bei der GmbH als Geschäftsinhaberin bei Ausscheiden des…

    Steuerliche Geltendmachung eines negativen Einlagenkontos eines stillen Gesellschafters bei der GmbH als Geschäftsinhaberin bei Ausscheiden des stillen Gesellschafters?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 6 K 820/21

  • Mündl. Verhandlung: VII R 39/23

    Energiesteuerentlastung für Motorenprüfstände: Handelt es sich bei Strom, der innerhalb einer Wirbelstrombremse erzeugt und zur Erzeugung eines…

    Energiesteuerentlastung für Motorenprüfstände:
    Handelt es sich bei Strom, der innerhalb einer Wirbelstrombremse erzeugt und zur Erzeugung eines elektrischen Magnetfeldes innerhalb der Wirbelstrombremse verwendet wird, um Strom der  Position 2716 und somit um einen Steuergegenstand nach § 1 Abs. 1 Satz 1 StromStG beziehungsweise Art. 2 Abs. 2 EGRL 96/2003?
    Kann für diese Motorenprüfstände damit eine Energiesteuerentlastung nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 und § 49 Abs. 3 EnergieStG gewährt werden?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 619/23 VE

  • Mündl. Verhandlung: VII R 5/24

    Stromsteuerbefreiung und Anlagenbegriff im Stromsteuerrecht: 1. Ist der Begriff der Anlage im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Stromsteuergesetzes…

    Stromsteuerbefreiung und Anlagenbegriff im Stromsteuerrecht:
    1. Ist der Begriff der Anlage im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Stromsteuergesetzes (StromStG) anders auszulegen als der Begriff der Anlage im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG i.V.m. § 12b Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 der Stromsteuerdurchführungsverordnung?
    2. Scheidet für Anlagen, die aufgrund der Verklammerung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG eine elektrische Nennleistung von mehr als zwei MW haben, aber bei der isolierten Betrachtung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG nur eine elektrische Nennleistung von unter zwei MW aufweisen, jegliche Steuerbefreiung aus?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 1324/22 VSt

  • Mündl. Verhandlung: VI R 26/25

    Anforderungen an die Nachweispflicht des § 50d Abs. 8 EStG und Voraussetzungen des § 50d Abs. 9 EStG 1. Kann vom Steuerpflichtigen kein zusätzlicher…

    Anforderungen an die Nachweispflicht des § 50d Abs. 8 EStG und Voraussetzungen des § 50d Abs. 9 EStG

    1. Kann vom Steuerpflichtigen kein zusätzlicher Nachweis angefordert werden, wenn sich die Nichtbesteuerung bereits unmittelbar aus dem Gesetz des anderen Staates ergibt?
    2. Ist § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht anzuwenden, wenn die Nichtbesteuerung im anderen Staat darauf beruht, dass der andere Staat die Einkünfte allgemein nicht besteuert? Gilt dies insbesondere dann, wenn die Einkünfte des Steuerpflichtigen im anderen Staat unterhalb der Grenze liegen, bei der im anderen Staat die Steuerpflicht beginnt?
    3. Das Verfahren I R 30/17 war durch Beschluss vom 27.01.2021 bis zur Entscheidung des BverfG in dem Verfahren 2 BvL 21/14 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg - 6 K 195/16

  • Mündl. Verhandlung: IV R 15/24

    Gehören Liquidationen und Grundstücksveräußerungen geschlossener Immobilienfonds (Zielfonds) und in Zusammenhang damit auf Ebene der Zielfonds…

    Gehören Liquidationen und Grundstücksveräußerungen geschlossener Immobilienfonds (Zielfonds) und in Zusammenhang damit auf Ebene der Zielfonds realisierte Erlöse einer vermögensverwaltenden Ober-Personengesellschaft zu zurechenbaren (Zähl-)Objekten im Rahmen der Drei-Objekt-Grenze, die entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 (Rz 14, 18) zum Vorliegen eines Gewerbebetriebs (gewerblicher Grundstückshandel) bei der Obergesellschaft führen können? Ist insbesondere die in dem BMF-Schreiben bei Beteiligungen von weniger als 10 % an dem Zielfonds genannte Wertgrenze von 250.000 EUR zu volatil und willkürlich?

    Vorinstanz: Finanzgericht München - 8 K 1418/21

  • Mündl. Verhandlung: IV R 16/24

    Handelt es sich bei der Feststellung der Schwerbehinderung um einen Grundlagenbescheid für die Kraftfahrzeugsteuer, der über den Tod der…

    Handelt es sich bei der Feststellung der Schwerbehinderung um einen Grundlagenbescheid für die Kraftfahrzeugsteuer, der über den Tod der schwerbehinderten Person hinaus bis zum Ende der Zulassung des Fahrzeugs zu berücksichtigen ist?

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 6 K 230/23

  • Mündl. Verhandlung: IV R 18/24

    Lässt sich die Hemmung der Verjährung im Rahmen einer Außenprüfung bereits dadurch bewahren, dass ein Betriebsprüfer einen Datenträger mit…

    Lässt sich die Hemmung der Verjährung im Rahmen einer Außenprüfung bereits dadurch bewahren, dass ein Betriebsprüfer einen Datenträger mit Buchführungsdaten des zu prüfenden Steuerpflichtigen in ein CD-Laufwerk einlegt, die Analysesoftware (hier "IDEA") startet und die Daten einliest? Ist die mit dem Einlesen und Aufbereiten der Daten verbundene Plausibilitätskontrolle als hinreichend qualifizierte Prüfungshandlung anzusehen?

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 14 K 2292/22 G

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