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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 25/10

Aufnahme in die Datenbank am 18.06.2010

StraBEG § 13 Abs 1 ; StraBEG § 1 Abs 1 Nr 1 ; EStG § 10d Abs 3 S 1 ; EStG § 10d Abs 4 S 1

Sind die aufgrund der eingereichten strafbefreienden Erklärung geänderten Verlustfeststellungsbescheide wegen Verstoßes gegen § 13 Abs. 1 StraBEG rechtswidrig und daher aufzuheben mit der Folge, dass die damit wiederauflebenden ursprünglichen Verlustfeststellungsbescheide Auswirkungen auch auf den Besteuerungszeitraum 2003 (und ggf. weitere nachfolgende Besteuerungszeiträume), für den die Verwendungsbeschränkung des § 13 Abs. 1 StraBEG nicht gilt, haben?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG München Urteil vom 23.02.2010 (13 K 3272/07)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 11.10.2013.

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