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BVerfG Anhängiges Verfahren 1 BvL 14/11

Aufnahme in die Datenbank am 27.04.2011

GG Art 3 Abs 1 ; GrEStG § 1 Abs 3 ; GrEStG § 8 Abs 1 ; GrEStG § 8 Abs 2 ; GrEStG § 9 ; GrEStG § 11

Ist § 11 GrEStG in der im Jahre 2002 geltenden Fassung mit Art. 3 Abs. 1 GG insofern unvereinbar, als er die Beteiligten an Erwerbsvorgängen i.S. des § 8 Abs. 2 GrEStG, für die die (Ersatz-)Steuerbemessungsgrundlage nach § 138 Abs. 3 BewG in der im Jahre 2002 geltenden Fassung zu ermitteln ist, mit einheitlichen Steuersätzen belastet?

-- Normenkontrollverfahren --

Vorgehend: BFH Beschluss vom 02.03.2011 (II R 64/08)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 23.06.2015

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