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BFH Anhängiges Verfahren III R 53/11

Aufnahme in die Datenbank am 22.11.2011

EStG § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b ; EStG § 1 Abs 3 ; EWGV 1408/71

Kindergeldanspruch von nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt steuerpflichtigen EU-Ausländern - Steht einem in der Zeit vom 2. 4. 2009 bis zum 30. 9. 2009 im Inland sozialversicherungspflichtig beschäftigten polnischen Staatsangehörigen aufgrund seiner Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger nach § 1 Abs. 3 EStG Kindergeld für seine zwei in Polen lebende Kinder für das gesamte Jahr 2009 und nicht nur für den Zeitraum April bis September 2009 zu - Fehlerhafte Tatsachenfeststellung als Verfahrensmangel?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 13.07.2011 (15 K 16/11 Kg)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: V R 43/11

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