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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 4/11

Aufnahme in die Datenbank am 20.07.2011

FGO § 100 Abs 2 S 2

Vorliegen eines Verfahrensmangels, wenn das FG im Urteilstenor die Ermittlung des festzusetzenden Steuerbetrags gemäß § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO dem Beklagten überträgt, jedoch offen lässt, nach welcher konkreten Berechnungsmethode dies zu erfolgen hat und vom Beklagten mindestens zwei rechtlich vertretbare Berechnungswege aufgezeigt werden, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 19.01.2011 (7 K 3529/07)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 06.08.2013 (Erledigung der Hauptsache).

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