UStG § 4 Nr 8 Buchst f ; UStG § 1 Abs 1 Nr 1 ; UStG § 3 Abs 9 ; UStG § 3a Abs 1
Hat die Klägerin - eine KG - aufgrund eines Servicevertrages lediglich Gesellschaftsanteile vermittelt oder hat sie gegenüber ihren Kunden ein Bündel von Leistungen erbracht, indem sie ihnen durch aufeinander aufbauende und sich bedingende Leistungen die Teilhabe an einem Systemlotto über Spielgemeinschaften ermöglichte und des Weiteren die Beteiligung an zypriotischen BGB-Gesellschaften vermittelte? Stellen die von den Kunden erhaltenen Zahlungen das Entgelt für den Erwerb der Beteiligungen dar, welche die KG lediglich weitergeleitet hat?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 28.08.2013.