UmwStG § 12 Abs 2
Ist im Falle der Verschmelzung einer Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft nach vorangegangener Verschmelzung zweier Schwestergesellschaften bei der Gewinnermittlung der Muttergesellschaft, der Klägerin, ein Hinzurechnungsbetrag nach § 12 Absatz 2 Satz 2 UmwStG 1995 zu berücksichtigen? Ist eine Hinzurechnung nach § 12 Absatz 2 Satz 2 UmwStG 1995 nicht nur im Falle der Aufwärtsverschmelzung einer Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft vorzunehmen, sondern immer dann, wenn das Übernahmeergebnis gemäß § 12 Absatz 2 Satz 1 UmwStG 1995 außer Ansatz bleibt und die zuvor teilwertberichtigten Anteile untergehen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage.