KStG § 8b Abs 4 ; UmwStG § 20 Abs 1 ; UmwStG § 21 Abs 1
Steuerfreiheit von Gewinnen aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile an einer GmbH, die zuvor im Wege des Formwechsels von einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft eingebracht wurden; Anwendung der sog. Rückausnahmeklausel des § 8b Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22. Dezember 2003?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage.