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BFH Anhängiges Verfahren I R 75/12

Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2012

KStG § 8c Abs 1 S 1

1. Im Verfahren der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags streiten die Beteiligten darüber, ob ein vororganschaftlicher Verlustvortrag der Klägerin aufgrund eines schädlichen Beteiligungserwerbs untergegangen ist. Sind Anteilsveräußerungen zur Ermittlung der Beteiligungsquote bei der Anwendung des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gegenzurechnen?

2. Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 25. Oktober 2017 bis zur Wirksamkeit einer rückwirkenden gesetzlichen Neuregelung des § 8c KStG (längstens bis zum 31. Dezember 2018) ausgesetzt.

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 13.09.2012 (6 K 51/10)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision

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