AO § 233a ; AO § 237 ; KStG § 10 Nr 2 ; GG Art 3 Abs 1 ; GewStG § 7
Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen und Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften
--Verfassungsbeschwerde --
(Aktenzeichen vor Abgabe an den 2. Senat: 1 BvR 1402/12. Betrifft Gewerbesteuer. Das Verfahren zur Körperschaftsteuer wird unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1407/12 geführt.)
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 12.05.2015 (Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen)