EStG § 4 Abs 4a ; EStG § 52 Abs 11 S 2 ; GewStG § 7 ; GG Art 3 Abs 1 ; GG Art 20 Abs 3
Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG im Veranlagungszeitraum (Erhebungszeitraum) 2001 - keine Berücksichtigung von Unterentnahmen aus Jahren vor 1999 - Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 52 Abs. 11 Satz 2 EStG i.d.F. des StÄndG 2001
-- Verfassungsbeschwerde --
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 07.04.2015 (nicht zur Entscheidung angenommen).