AO § 37 Abs 2 ; InsO § 174 ; InsO § 178 Abs 3
Ist das Finanzamt nach § 37 Abs. 2 AO zur Rückforderung der abgetretenen Investitionszulage gegenüber dem Zessionar berechtigt, wenn der Bescheid über die Bewilligung von Investitionszulage gegenüber dem insolventen Zedenten nicht aufgehoben, sondern vom Finanzamt nur eine Berechnung über die Änderung der Investitionszulage (Zulagenbetrag von 0 Euro) ausgefertigt und der Rückforderungsbetrag zur Insolvenztabelle angemeldet wurde?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VII R 44/12