InvZulG 2005 § 2 Abs 1
Stellen digitale Druckvorlagen, welche im sog. CtP-Verfahren hergestellt werden, immaterielle Wirtschaftsgüter dar, für die kein Anspruch auf Investitionszulage besteht?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.