EStG § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst d
Ist eine im Hinblick auf die Verpflichtung, Betriebsanlagen auf einem gepachteten Grundstück am Ende der Vertragslaufzeit abzubrechen, gebildete Ansammlungsrückstellung anteilig zu reduzieren und neu ratierlich anzusammeln, wenn nach Ablauf des Pachtvertrags ein neuer Pachtvertrag über das Grundstück geschlossen und die Fälligkeit der Abbruchverpflichtung bis zum Ende der Laufzeit des neuen Pachtvertrags hinausgeschoben wird?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.