EStG § 33 Abs 1 ; EStG § 33 Abs 4 ; EStDV § 64 Abs 1 Nr 2 S 1 Buchst a ; EStDV § 64 Abs 1 Nr 2 S 2 ; EStDV § 84 Abs 3f
Ist die rückwirkende Anwendung von § 33 Abs. 4 EStG i.V.m. § 64 EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011 im Veranlagungszeitraum 2009 mit dem GG vereinbar, so dass der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit einer krankheitsbedingten Maßnahme (hier: offene Badekur) stets durch ein / eine vor Einleitung dieser Maßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten / ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes erbracht werden muss?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.