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BFH Anhängiges Verfahren VI R 39/12

Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2012

EStG § 33 Abs 1 ; EStG § 33 Abs 4 ; EStDV § 64 Abs 1 Nr 2 S 1 Buchst a ; EStDV § 64 Abs 1 Nr 2 S 2 ; EStDV § 84 Abs 3f

Ist die rückwirkende Anwendung von § 33 Abs. 4 EStG i.V.m. § 64 EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011 im Veranlagungszeitraum 2009 mit dem GG vereinbar, so dass der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit einer krankheitsbedingten Maßnahme (hier: offene Badekur) stets durch ein / eine vor Einleitung dieser Maßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten / ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes erbracht werden muss?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Hamburg Urteil vom 27.04.2012 (2 K 19/11)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

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